Rechtsanwältin
Beate Calow

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Mietrecht und Arbeitsrecht


Beate Calow ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Bis 2001 arbeitete sie für eine große Kanzlei in Bielefeld, ehe sie sich ab Juni 2001 als Rechtsanwältin in Bad Salzuflen selbstständig machte.

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Mietrechts. Sie übernimmt dabei umfassende Aufgaben aus dem Bereich des Mietrechts, einschließlich der Beratung von Mietern und Vermietern in Bezug auf Recht der Wohnraumverhältnisse, Pachtrecht, Wohneigentumsrecht, Vollstreckungsrecht und in anderen Bereichen. In Konfliktfällen bei Angelegenheiten des Mietrechts, wie beispielsweise bei Mieterhöhungen, Mietminderungen, außerordentliche Kündigungen, Schäden an der Mietsache oder Eigenbedarfskündigungen, unterstützt die Rechtsanwältin Sie in allen Belangen und tritt für Sie als Vermittlerin auf.

Beate Calow betreut ihre Mandantinnen und Mandanten darüber hinaus auch in Rechtsfragen im Bezug auf das Arbeitsrecht insbesondere bei Kündigungsschutzklagen im Rahmen des Arbeitsvertragsrecht sowie im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitnehmerüberlassungsrecht für Zeitarbeiter und Zeitarbeitsfirmen.

Haben Sie Fragen über bestimmte Teilaspekte des Mietrechts und die jeweiligen Zuständigkeiten, informiert Beate Calow Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die Möglichkeiten der Rechtsbetreuung.

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein


  • Mitglied bei den Wirtschaftjunioren Lippe e. V.


  • Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten


  • Vorstandsmitglied Haus & Grund in Bad Salzuflen
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